Herzlich willkommen bei der DGTriAS e.V.
Deutsche Gesellschaft für Triggerpunkt-Auflösung zur Schmerzbehandlung
1. Vorsitzender: Dr. med. Wolfgang Kohls
Triggerpunkte sind behandelbar
Unbehandelt können Triggerpunkte jahrzehntelang existieren und immer wieder Schmerzen verursachen. In manchen Fällen lassen sich Schmerzen durch einige wenige Behandlungen auch noch nach jahre- oder jahrzehntelanger Erkrankungsdauer vollständig und nachhaltig beseitigen. In vielen Fällen ist bei chronischen Erkrankungen aber eine längerfristige Therapie erforderlich.
Was bedeutet TriAS?
Die Abkürzung steht für „Triggerpunkt-Auflösung zur Schmerzbehandlung“.
Die Kombination verschiedener Nadeltechniken ist zur Auflösung muskulärer Verspannungen besonders geeignet. Dabei werden die für die Schmerzen ursächlichen Triggerpunkte in der Tiefe der Muskulatur durch Tastuntersuchung (Palpation) präzise aufgespürt und mit geeigneten Akupunkturnadeln schonend deaktiviert.
Wie schnell kann man eine Besserung erwarten?
Die Antwort auf diese Frage ist abhängig von Art und Dauer der Erkrankung. Auch spielt es eine Rolle, welche Muskeln betroffen sind. Es gibt Muskeln, die relativ schnell auf eine Behandlung mit TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur ansprechen. Bei anderen Muskeln sind häufigere Wiederholungen erforderlich.
Manchmal verschwinden die Schmerzen schon nach wenigen Triggerpunkt-Akupunkturen, manchmal erst gegen Ende der Behandlungsserie, in Einzelfällen auch erst Wochen nach der letzten Triggerpunkt-Behandlung (Spätwirkung).
Wie hoch sind die Kosten der Behandlung?
Die Behandlungskosten orientieren sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe richtet sich nach Aufwand und Zeitdauer sowie nach der Anzahl der Regionen.
Es werden pro Termin 26,81 € / 36,72 € oder 46,92 € in Rechnung gestellt.
Die Kosten für das Anamnesegespräch mit Therapieplanung zu Beginn einer Behandlungsserie belaufen sich auf 21,44 €.
TriAS-Triggerpunkt-Akupunkturen gehören zu den privatärztlichen Leistungen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht. Von den Privatkassen wird die Therapie als Schmerz-Akupunktur nach den Sätzen der GOÄ in der Regel ganz oder teilweise übernommen (Angabe ohne Gewähr).
Wie viele Behandlungen sind notwendig?
Die Anzahl der Akupunkturen ist abhängig von der individuellen Vorgeschichte (Anamnese) des Patienten und von der individuellen Bereitschaft der Muskeln, auf die Therapie anzusprechen. Prinzipiell sind umso mehr Behandlungen erforderlich, je länger die Schmerzen bereits bestanden.
Bei akuten Schmerzen reichen oft 4 - 6 Termine zur Deaktivierung ursächlicher Triggerpunkte. Bei chronischen Verläufen ist in der Regel eine (Start-)Serie von 10 – 12 Behandlungsterminen erforderlich. In manchen Fällen ist darüber hinaus eine längerfristig begleitende Behandlung sinnvoll. Die individuelle Planung erfolgt in einem Anamnese-Gespräch.